Kapitalleistungssteuern im Kanton Luzern

Das ganze Leben lang Beiträge an die zweite und/oder dritte Säule leisten und beim Bezug trotzdem im grossen Stil Steuern bezahlen: Leider bittere Wahrheit im Kanton Luzern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bezug durch Pensionierung, bei Selbständigkeit oder als Wohneigentumsförderung gemacht wird. 

Wo die erste Säule einen Inflationsschutz kennt, fehlt dieser bei Renten aus der zweiten Säule komplett. So wird in Zeiten von sinkenden Umwandlungssätzen und entsprechend tieferen Altersrenten der Bezug von angespartem Altersguthaben immer attraktiver. Nicht jeder – und vor allem nicht jede – kann aber Stand heute auf hohe Sparguthaben aus der Pensionskasse zählen, und erst recht nicht alle können die maximalen Beiträge an die stetig an Bedeutung zunehmende dritte Säule leisten. Ist es also vertretbar, das aufwendig angesparte Vermögen mit einer dermassen hohen Steuer zu belasten? 

Mit meiner Motion 777 sollen diese Steuern bei Kapitalleistungen aus Versicherung und Vorsorge endlich auch im Kanton Luzern konkurrenzfähig ausgestaltet werden. Es ist höchste Zeit, wieder mehr Vertrauen in unser Sozialversicherungssystem zu schaffen, den Mittelstand zu entlasten und gleichzeitig ein motivierteres, entspannteres Vorsorgen zu garantieren.

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